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Blitz in der Feuerwehr zulassen?

Begonnen von Westertimker, 21. August 2025, 05:03:52

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Westertimker

Moin,

Ich bin Mitglied bzw. Gerätewart in der Freiwilligen Feuerwehr.
Nachdem unsere ehemaliger Weichblitz 30 Jahre in den Händen eines Museums war, haben wir ihn nun nach langen Verhandlungen und der Zahlung einer Ablösesumme zurück bekommen.

Nun wollen wir ihn gemeinschaftlich wieder flott machen und hinterher zulassen um damit zu Wettkämpfen, Oldtimertreffen usw. zu fahren.

Uns stellt sich nun jedoch die Frage wie wir uns dabei organisieren:

-Privat auf eine Person anmelden
-in einem Verein, den wir dafür gründen
-direkt über die Feuerwehr

Wie habt Ihr das gelöst?

Wir möchten die anfallenden Kosten komplett selbst decken. Einnahmen wie Altmetallsammlung und Spenden sind dafür vorgesehen. Daher fällt die Variante "Privat Person" eigentlich auch wieder weg.

Freue mich auf eure Erfahrungen und Ratschläge.


Max

Servus,

im Prinzip ist die einzig richtige Lösung, das Fahrzeug auf den Verein zuzulassen.

Ein Fahrzeug, das für den aktiven Einsatz nicht benötigt wird, als "normales" Feuerwehrfahrzeug zuzulassen, ist einfach nicht richtig. Da für die Kosten von Einsatzfahrzeugen die Gemeinde aufkommen muss, müssten die dann auch euer "Hobbyfahrzeug" mitfinanzieren. Wenn da mal jemand drauf kommt, gibt das nur ärger. Warum sollte die Gemeinde und damit die Allgemeinheit das bezahlen?

Auf eine Privatperson des Vereins zulassen ist natürlich auch möglich. Besitzer muss ja nicht gleich Halter sein. Erscheint mir aber unnötig kompliziert. Warum sollte es auf eine Privatperson, welch potenziell ja auch mal den Verein verlassen kann, zugelassen werden. Dann muss es, im Zweifelsfall, nur unnötig oft umgemeldet werden.

Gruß aus Franken,
Max

Westertimker

Hallo Max,

Das ist so nicht ganz richtig. Träger der Feuerwehr ist hier nicht die Gemeinde, sondern die Samtgemeinde. Diese Unterhält alle laufenden Kosten und trägt Investitionen wie beispielsweise ein neues Einsatzfahrzeug, das Feuerwehrhaus, Diesel, Einsatzkleidung und neue Geräte zur Rettung. Darüber kann und darf der Blitz natürlich nicht unterhalten werden.


Dann gibt es aber noch die Kameradschaftskasse unserer eigenen Wehr, über die wir als Gemeindefeuerwehr selbst verfügen. Diese ist nicht von Steuergeldern abhängig, sondern steht für alles außerhalb des Brandschutzes ein.
Beispielsweise alles rund um das Kinderfest, Osterfeuer, Feuerwehrfeste, Getränke, Zuschuss zu Vereinskleidung usw.
Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Einnahmen aus Erlösen bei Festen.

Hierüber bestünde dann die Möglichkeit den Blitz offiziell zu tragen.

Max

Zitat von: Westertimker am 21. August 2025, 11:21:20... Das ist so nicht ganz richtig. Träger der Feuerwehr ist hier nicht die Gemeinde, sondern die Samtgemeinde. ...

Als ob das jetzt einen relevanten unterschied macht....

Zitat von: Westertimker am 21. August 2025, 11:21:20... Dann gibt es aber noch die Kameradschaftskasse unserer eigenen Wehr, über die wir als Gemeindefeuerwehr selbst verfügen. Diese ist nicht von Steuergeldern abhängig, sondern steht für alles außerhalb des Brandschutzes ein.
Beispielsweise alles rund um das Kinderfest, Osterfeuer, Feuerwehrfeste, Getränke, Zuschuss zu Vereinskleidung usw.
Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Einnahmen aus Erlösen bei Festen.

Ist diese "Kameradschaftskasse" von der du schreibst dann noch eine zusätzliche Kasse oder ist das einfach die Vereinskasse? Für mich klingt das nämlich gerade so, als ob das einfach die Vereinskasse ist. Wo wir wieder bei der Zulassung auf den Verein wären.

Gruß aus Franken,
Max

holidayblitz

Hallo Stephan.
Wir haben hier bei unserer Dorffeuerwehr auch ein selbst angeschaften Anhänger. Dieser ist auf den damaligen Vorsitzenden des Vereins angemeldet. Dieser ist zwar nicht mehr im Vorstand aber gibt weiterhin seinen Namen her. Steuer, Versicherung und HU werden natürlich auch durch die Vereinskasse getragen. Ich denke so stellt Ihr Euch dass auch vor. Wenn er nicht auf die Gemeinde läuft muss er natürlich Umgeschlüsselt werden auf Oldtimer oder z.B. LKW. Damit entfallen dann auch die Vorteile wie Steuerfreiheit und verlängerte HU Fristen.
Gruss Wilhelm
 

Westertimker

Max: Ja es wäre dann die Vereinskasse der Feuerwehr.
Hätte den riesengroßen Vorteil, dass man nicht extra einen Verein gründen muss. Wer sich damit mal intensiv auseinander gesetzt hat, weiss wieviel Aufwand in der Gründung und dem Erhalt eines Vereins steht.
Dies möchten wir daher gern vermeiden, wenn es eine andere Lösung gibt. Daher meine Frage nach den Erfahrungen.

Wilhelm: Vielen Dank für deine Nachricht. Ja richtig, das wäre auch eine Option für uns.

Max

Achso, ihr habt bisher noch gar keinen Verein?

Bei uns ist es so, dass es einmal die FFW als solches gibt, und dann nochmal den Verein.

Ist das bei euch nicht so? Wie läuft das denn dann bei Feuerwehrfesten bei euch ab? Auf wen läuft da dann die Veranstaltungshaftpflicht?

Ich bin davon ausgegangen, dass ihr schon einen Verein habt.

Gruß aus Franken,
Max

Westertimker

Zitat von: Max am 21. August 2025, 19:37:43Achso, ihr habt bisher noch gar keinen Verein?

Bei uns ist es so, dass es einmal die FFW als solches gibt, und dann nochmal den Verein.

Ist das bei euch nicht so? Wie läuft das denn dann bei Feuerwehrfesten bei euch ab? Auf wen läuft da dann die Veranstaltungshaftpflicht?

Ich bin davon ausgegangen, dass ihr schon einen Verein habt.

Gruß aus Franken,
Max

Jein.. Es gibt bei uns die Feuerwehr selbst als Verein und dazu noch einen Feuerwehr Förderverein. Allerdings möchte der Förderverein aus persönlichen Gründen leider nichts mit dem Fahrzeug zu tun haben. Dieser Förderverein fungiert mehr oder weniger als Absicherung für die Haftung bei Veranstaltungen. In unseren Augen wirklich schade, da der Förderverein wie gemacht dafür wäre...
Steht aber wie gesagt nicht zur Debatte.

Daher müssen wir entweder selbst noch einen weiteren Verein gründen, oder die Feuerwehr selbst übernimmt dies.

Max

Ah, ok. So langsam ergibt sich das Bild der Situation die ihr da habt.

Dann wird die Zulassung auf eine Privatperson des Vereins bzw. der Feuerwehr, das einfachste sein.

Wie schon erwähnt muss Halter ja nicht gleich Eigentümer sein.
Das sollte aber vorher klar und deutlich festgehalten werden.
Ich habe es leider schon persönlich miterlebt, dass in einen Verein nach 30 Jahren niemand mehr so genau wusste, ob ein Fahrzeug dem Verein oder einer Privatperson gehört.

Außerdem sollte man sich auch im klaren darüber sein, dass der Halter, in einem gewissen Rahmen auch für das Fahrzeug haftet.
Einmal trägt er die Haftung für das bezahlen der Steuer und Versicherung und viel wichtiger, für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Das sollte demjenigen, der sich als Halter eintragen lässt, auch bewusst sein. Oft sind sich die Leute darüber nicht so wirklich im klaren.

Gruß aus Franken,
Max

Westertimker

Ja, das denke ich auch mittlerweile. In privater Hand wird es sicherlich am einfachsten sein.

Mal sehen wie es kommt. Habe mit den Kollegen in der Feuerwehr gesprochen. In der nächsten Kommandositzung soll darüber beraten werden. Mal schauen.