Opel Blitz => Opel Blitz Forum => Thema gestartet von: roterblitzer am 29. April 2020, 13:07:57

Titel: Blaulicht/Anschnallpflicht in den Niederlanden
Beitrag von: roterblitzer am 29. April 2020, 13:07:57
Moin zusammen,

ich habe jetzt einige Zeit damit verbracht, die rechtlichen Fakten zu finden... ohne Erfolg, daher hier meine Frage:

Mein Blitz hat (noch) keine Anschnallgurte und das Blaulicht & Martinshorn ist montiert (das soll auch so bleiben).
Hier in Deutschland bekomme ich damit maximal geringfügige Probleme (Blaulicht 20€ Bußgeld).

Wie sieht das in den Niederlanden aus? In den Fahrzeugpapieren ist das Blaulicht & Martinshorn eingetragen, muss aber (theoretisch & theoretisch praktisch  ;) ) abgedeckt sein.
Besteht da auch eine Anschnallpflicht für Fahrzeuge die vor dem 01.01.1970 zugelassen wurden und was sagen die zu meinem Blaulicht? Hat da jemand schon Erfahrung gemacht?

Ich bin sehr dankbar für jede nützliche Antwort!  :)

Grüße
Henrik
Titel: Re: Blaulicht/Anschnallpflicht in den Niederlanden
Beitrag von: Duese am 01. Mai 2020, 09:42:59
Moin

Also wenn dein Blitz mit H Kennzeichen fährt brauchst du keine Gurte.

Bei Blaulicht geht es meistens mit abdecken. Gibt aber auch leider fälle bei der Anmeldestelle wo der Zulasser sagt sie müssen ab.
Das Horn muss abgeklemmt werden.
So ist es nach meinem Wissen.
Titel: Re: Blaulicht/Anschnallpflicht in den Niederlanden
Beitrag von: Commocruiser am 05. Mai 2020, 06:52:12
Ich habe schon Blaulichter mit blauen abgedekt gesehen(Bsp: https://signallicht.eu/blaulichtabdeckung/ (https://signallicht.eu/blaulichtabdeckung/) ), das wäre doch eine alternative die Optik zu erhalten und den Vorschriften zu entsprechen.
Titel: Re: Blaulicht/Anschnallpflicht in den Niederlanden
Beitrag von: roterblitzer am 05. Mai 2020, 11:15:21
Moin moin,

vielen Dank für eure Antworten!

Zu den Anschnallgurten: Es gelten ähnliche Fakten wie hier in Deutschland.

"Bouwjaar voor 1-1-1971 : geen verplichting voor autogordels"
(Quelle: https://www.anwb.nl/juridisch-advies/in-het-verkeer/verkeersregels/gordelplicht (https://www.anwb.nl/juridisch-advies/in-het-verkeer/verkeersregels/gordelplicht) )


Zum Blaulicht: Ich bin noch dran und habe einen Bekannten aus Holland gefragt, ob er nicht mit einem Polizisten mal drüber sprechen könnte.
Sollte es ausreichen die Signalleuchten einfach mit einer blauen Abdeckung zu verstecken, wäre das für mich okay... Danke für den Link Commocruiser. Ich werde da mal anfragen, da mir so eine saubere Lösung sehr gefällt!

Sobald ich neues weiß bezüglich der Blaulichtabdeckung, gebe ich ein Update.