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Opel Blitz => Opel Blitz Forum => Thema gestartet von: Mane am 30. März 2025, 15:33:03

Titel: Schriftzug bei H Zulassung
Beitrag von: Mane am 30. März 2025, 15:33:03
Hallo liebe Gemeinde

Ich hätte da mal ne Frage muss ich bei meinem Feuerwehr B-Blitz Bj72 wenn ich das erste Mal zum TÜV fahre und mir das H Kennzeichen machen lassen will die Beschriftung der letzten Feuerwehr an den Türen abmachen oder kann es dran bleiben?

Vielen Dank euch und gruß Mane
Titel: Antw:Schriftzug bei H Zulassung
Beitrag von: OpelLF8 am 30. März 2025, 17:12:37
Hallo Mane

Das ist immer Ansichtssachen des Prüfers. Rechtlich darfst du keinen Feuerwehr Schriftzug,112 Aufkleber sowie funktionsfähige Blaulichter drauf haben.Der eine Prüfer handhabt das so der andere sagt es gehört zur Historie dazu. Gibt auch Sondergenehmigung en für historische Veranstaltungen.

Wenn du deine Prüfer gut kennst sollte das gehen.

Gruß Robin
Titel: Antw:Schriftzug bei H Zulassung
Beitrag von: Altopelandi am 30. März 2025, 17:18:18
Ich hatte bei sowas auch noch nie Probleme wenn es sich um ein Historisches Fahrzeug handelt.
Titel: Antw:Schriftzug bei H Zulassung
Beitrag von: Mane am 30. März 2025, 20:04:21
OK vielen lieb dank euch für die schnelle Antwort.
Bei mir ist e nur der Name die 112 ist gar nicht drauf bin gespannt lasse es mal drauf ankommen 😜😜

Gruß Mane
Titel: Antw:Schriftzug bei H Zulassung
Beitrag von: fulgur am 30. März 2025, 22:22:51
Hallo Mane,
das liegt am Bundesland, bzw. sogar am Landkreis. In Hessen darf kein Schriftzug mehr sichtbar sein, der den Anschein erwecken könnte, es handele sich um ein Fahrzeug einer echten Feuerwehr.
Das ist wohl aber auch noch nicht eindeutig rechtlich festgelegt. Mit wurde gesagt, wenn ich das Stadtwappen und den Namen der ursprünglichen Feuerwehr führen möchte benötige ich eine schriftliche Erlaubnis der Gemeinde, sonst muss ich es abdecken. Da es mir jetzt nicht so wichtig war hab ich den Schriftzug entfernt.
Die 112 stellte kein Problem dar. Ich glaube du kannst Werbung für den Notruf machen wie du willst, solange du nicht vorgibst selbst eine hoheitliche Funktion auszuüben.
Viele Grüße
Armin
Titel: Antw:Schriftzug bei H Zulassung
Beitrag von: Mane am 31. März 2025, 08:42:04
Zitat von: fulgur am 30. März 2025, 22:22:51Hallo Mane,
das liegt am Bundesland, bzw. sogar am Landkreis. In Hessen darf kein Schriftzug mehr sichtbar sein, der den Anschein erwecken könnte, es handele sich um ein Fahrzeug einer echten Feuerwehr.
Das ist wohl aber auch noch nicht eindeutig rechtlich festgelegt. Mit wurde gesagt, wenn ich das Stadtwappen und den Namen der ursprünglichen Feuerwehr führen möchte benötige ich eine schriftliche Erlaubnis der Gemeinde, sonst muss ich es abdecken. Da es mir jetzt nicht so wichtig war hab ich den Schriftzug entfernt.
Die 112 stellte kein Problem dar. Ich glaube du kannst Werbung für den Notruf machen wie du willst, solange du nicht vorgibst selbst eine hoheitliche Funktion auszuüben.
Viele Grüße
Armin
Vielen lieben Dank dir für deine ausführliche Antwort, hat mir wieder sehr weiter geholfen.

Gruß Mane
Titel: Antw:Schriftzug bei H Zulassung
Beitrag von: Oil-Leak am 19. September 2025, 19:46:30
Bei mir sollte sie Feuerwehr zunächst gar nicht durch den TÜV.
Das Wappen der Feuerwehr sollte runter und da der Blitz durch die rote Farbe noch immer als Feuerwehr erkenntlich gewesen wäre, hätte ich sie auch umlackieren sollen.
Ich habe dann gemeint, dass ich eine Begründung verstanden hätte, dass mein Blitz kein historisch zu erhaltende Feuerwehr mehr wäre, weil der Rüstsatz für die Gerätschaft hinten ausgebaut wurde und deshalb kein H-Kennzeichen vergeben werden könne. Aber dass rote Farbe die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigt, konnte ich nicht akzeptieren. Ausserdem fahren genug Oldtimerfeuerwehren mit Zulassung bei uns im Landkreis rum, was diese Entscheidung willkürlich gemacht hätte. Nach langer Diskussion, haben wir uns darauf geeinigt, dass nur das Wappen nicht mehr sichtbar sein darf. Das habe ich dann auch mit roter Magnetfolie überklebt und ein "Flash-Logo" draufgemacht. Ein H-Kennzeichen gab es auch.