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blaue rundumleuchten - abdecken oder nicht ?

Begonnen von streubeheubar, 01. November 2010, 19:52:25

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streubeheubar

hallo

mich beschäftigt die sache mit den blaulichtern bei meinem blitz.

das ich die lichter im verkehr nicht anmachen darf -- ist mir klar.

aber muss ich sie abdecken?

mein blitz ist bj 59 mit graf aufbau

mfg martin

holidayblitz

Hallo martin
Meineswissens müssen sie abgedeckt sein wenn der Blitz im Strassenverkehr bewegt wird, die Rundumleuchten und das Martinshorn dürfen auch nicht funktionsfähig sein d.h. sie sollten abgeklemmt sein (ein versteckter Schalter tuts auch). Warscheinlich muß die Sondersignalanlage auch in den Papieren eingetragen sein, das beste wird aber sein Du machst Dich mal beim Tüv und der Zulassungsstelle schlau weil ja auch seit ein paar Jahren keine Sonderfahrzeuge Löschfahrzeug mehr auf Privatleute zugelassen werden dürfen. Es gibt dann so tolle Sachen wie "LKW Geschlossener Kasten mit Vorbaupumpe und Sondersignalanlage" in den Papieren.
Gruß Wilhelm