Technik => Fahrwerk => Thema gestartet von: Jürgen am 23. April 2014, 23:15:33

Titel: Anhängelast im Brief nicht eingetragen
Beitrag von: Jürgen am 23. April 2014, 23:15:33
Hallo zusammen,

ich bräuchte da mal eure Hilfe bzw. eueren Rat!

Ich habe einen A-Blitz Kipperpritsche mit kurzem Radstand und dem Sechs-Zylinder Motor, Erstzulassung im März 1961.

Verbaut sind eine Maul- und eine Kugelkopfkupplung, beides offensichtlich Original bzw. schon vor langer Zeit montiert.

Leider habe ich den alten Papp-Brief nicht, in dem die Daten für die Anhängelast wohl mal eingetragen waren. Beim Übertrag in den neueren Fahrzeugbrief sind die Daten zur Anhängelast nicht mit übernommen worden, dem Vorbesitzer ist das entweder nicht aufgefallen, oder es war ihm schlichtweg egal.

Ich habe jetzt bei Opel in Rüsselheim angefragt, welche Anhängelasten eingetragen werden können. Trotz Vorlage meiner Fahrgestellnummer, eines Bildes des Typenschildes und meinen Verweis auf das allgemeine VDA-Typenblatt sieht sich Opel nicht in der Lage, eine Herstellerbescheinigung zu erstellen. Ich finde das für einen Fahrzeugproduzenten recht dürftig. Die können mir nicht einmal bestätigen, dass mein Fahrzeug der ABE-Nummer des VDA-Typenblattes entspricht.

Der TÜV-Prüfer besteht aber auf einer Bescheinigung vom Hersteller.

Nun meine Fragen:

Es wäre doch schön, wenn die beiden Kupplungen nicht nur für Spaß an dem Wagen hängen, sondern auch ihren Job machen können.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Jürgen