Opel Blitz => Sonstiges => Thema gestartet von: C.Schlehaus am 30. April 2009, 04:37:51

Titel: Amtsdeutsch für Schrott -> Zwangsverschrottung
Beitrag von: C.Schlehaus am 30. April 2009, 04:37:51
Hallo zusammen,
nachdem ich gleiches bereits mit meinem SIMCA 1100 erlebt habe, hat es nun meinen Blitz erwischt. Der Wagen ist noch (will ihn ja richten) ziemlich rostig und wurde nun vom Umweltamt als schrottreif und somit illegal auf meinem Grundstück gelagert erkannt. Bei der Gelegenheit wurden mir auch Holzkisten und Pappschachteln als zu entfernen angemahnt. Offensichtlich kann man in D auf dem eigenen Grundstück noch nicht mal einen Karton oder eine Holzkiste abstellen, selbst wenn es keiner sieht, da es hinter dem Haus ist und somit noch nicht mal die Optik ein Argument ist...
Mit dem freundlichen Hinweis, daβ Abfälle bewegliche Sachen sind, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muβ bzw. Gegenstände sind, deren ursprüngliche Zweckbestimmung aufgegeben wurde ohne daβ neue Verwendungszwecke erkennbar sind, wurde ich amtlich aufgefordert mein eigenes Grundstück zu räumen. Andernfalls wird dies durch ein vom Amt beauftragtes Unternehmen nach Ablauf der Frist zu meinen Kosten erfolgen.
Wo frag' ich mich lebe ich eigentlich, daβ ich noch nicht mal eine Holzkiste hinter dem Haus abstellen darf?
Woran wird erkannt, daβ der Verwendungszweck der Holzkiste aufgegeben wurde (Verwendungszweck = Behältnis für Teile => leere Kiste = Abfall)?
Habt ihr schon ähnliches erlebt, oder habe ich einfach nur sehr ordnungsliebende Nachbarn?

Viele Grüβe,
Carlhermann
Titel: Re: Amtsdeutsch für Schrott -> Zwangsverschrottung
Beitrag von: Der Inspektor am 30. April 2009, 13:45:23
Hi,
Nein, DAS ist Deutschland. :police:

Wenn du Pech hast, musst du auch noch deinen Wagen entsorgen (lassen), wenn das Fahrzeug
länger wie 3 Monate abgemeldet war.

Dann isses nämlich offiziell "Schrott".
Mit öl und Pengzin drin...  :o

Und dann musst du einen ölabscheider o. vergleichbares nachweisen, um diesen "Schrott" umweltgerecht zu lagern...

Sonst kommt das Ordnungsamt und kackt dich an....

Leidvolle Erfahrung

So gingen bei mir leider 3 St. 2CV / Ente den Weg allen Bleches:
- Scheune durfte nicht mehr
- Garage zu klein

zack, Presse..... :'(

Glück Auf,

Rüdiger
Titel: Re: Amtsdeutsch für Schrott -> Zwangsverschrottung
Beitrag von: oppeloppa am 30. April 2009, 14:45:18
Kann ich nur bestätigen  :P

Letztes Jahr hat ein Hubschrauber Kreise über der Poppenburg gedreht.
Danach kam das Rollkommando vom Umweltschutz mit 30 Mann in weiβ.
Die sind in jede Ecke und unter jeden Wagen gekrochen  :o

Meinen Nachbarn hat es voll erwischt: 27 Fahrzeuge sofort entsorgen
und ca. 36.000 Euro Strafe  :o Das bricht dir das Genick  :'(

Kannst du nichts gegen machen, da musst du durch.

Schönen Tag der Arbeit, Manni


Titel: Re: Amtsdeutsch für Schrott -> Zwangsverschrottung
Beitrag von: emef am 01. Mai 2009, 11:18:03
Hallo Carlhermann,

das war sicherlich ein ganz grüner Nachbar, der seine Zigarettenkippen in die Botanic wirft beim Waldspaziergang und die Vögel auch über den Sommer füttert.

Da hilft nur geschicktes Verhandeln mit dem Ordnungsamt.

Eventuell Standfläche pflastern oder betonieren und ein Carport bauen, damit keine umweltgefährdenden Stoffe versickern können.

Vielleicht reicht es aber auch, wenn Du angibst, daβ alle Flüssigkeiten abgelassen sind und die Batterie ausgebaut ist, damit nichts ins Grundwasser gelangen kann.

Wünsche Dir viel Erfolg bei der Beseitigung des Problems.

Gruβ

Marc
Titel: Re: Amtsdeutsch für Schrott -> Zwangsverschrottung
Beitrag von: C.Schlehaus am 01. Mai 2009, 15:41:38
Hi,
der Nachbar ist so grün, daβ er seine Fuβhupe (so'n kleiner Kläffer) am Straβenrand an Stromkästen pinkeln lässt (wohl zum Düngen...).
ich hab' schon mal sowas hinter mir, damals ist das Ordnungsamt auf dem Weg zu meinem SIMCA (hinter dem Haus) aber am Blitz vorbeigestürmt...
Fazit war damals: Auto richten und zulassen oder mit Nachweis verschrotten. Dazwischen gab's nix.
Mal schauen, der Blitz ist (bis auf die Bleche des Fahrerhauses) eigentlich in gutem Zustand und muβ dieses Jahr eh' wieder ran, werd' ich mich wohl mal mit dem Blitz beschäftigen müssen...
Grüβe, Carlhermann
Titel: Re: Amtsdeutsch für Schrott -> Zwangsverschrottung
Beitrag von: C.Schlehaus am 19. Mai 2009, 20:43:38
Hallo,
nachdem ich auf das erste Schreiben mal vorsichtig die Möglichkeit einer Wiederherstellung des Blitzes angefragt hatte (mit dem Hinweis, daβ es wg. Ersatzteilen evtl. was länger dauern könnte) habe ich heute ein positives Schreiben des Amtes erhalten (auch das muβ erwähnt sein):
".. und teilen Ihnen hiermit mit, daβ wir der von Ihnen angedachten Wiederherstellung des Klein-LKW OPEL Blitz 375-6 zustimmen."  :D
"Die Wiederherstellung zum ursprünglichen Verwendungszweck als Fahrzeug muβ zeitnah erfolgen und kann nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden" (wollte ich auch nicht - brauch' den Blitz eh' dieses Jahr - hätte es nur nicht in der ursprünglich festgelegten 3Wochen Frist geschafft).

Schon schaut die Welt wieder etwas freundlicher aus...

Grüβe,
Carlhermann
Titel: Antw:Amtsdeutsch für Schrott -> Zwangsverschrottung
Beitrag von: Jan Spierings am 03. Dezember 2009, 08:54:37
Hallo Rudiger Wollen sie mich mall anrufen,Ich habe ein Blitz fahrer ann der strippe der gerne ein vergleichs auto ankukken wil sweks macht er alles richtich?? Tel.0031651558184 Jan Sp.
Titel: Antw:Amtsdeutsch für Schrott -> Zwangsverschrottung
Beitrag von: Der Inspektor am 03. Dezember 2009, 17:31:02
hei Jan,

ik heb de Blitzers uit Oostduitsland angebellt.
Dat is en mooi oude Blitz van 1943 en een oude Mecedes brandspuit....  :D


http://www.heinsdorfergrund-vogtland.de/inhalte/gemeinde_heinsdorfergrund/_inhalt/feuerwehren/ff_oberheinsdorf/ff_oberheinsdorf

Groeten uit Duisburg

Rüdiger