Aktuelle Themen

Termine

Mitglieder
Statistik
  • Beiträge insgesamt: 27.957
  • Themen insgesamt: 4.852
  • Heute online: 149
  • Online gesamt: 149
  • (Heute um 20:20:40)
Benutzer online
Nutzer: 0
Gäste: 135
Gesamt: 135

CleverTanken

PLZ/Ort

Sorte

Feuerwehrbeschriftung contra StvZo

Begonnen von The Ballroom Blitz, 30. Mai 2018, 22:04:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

The Ballroom Blitz

Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage, was Feuerwehrbeschriftung und Wappen angeht.
Vieleicht sind Feuerwehrblitzfahrer aus Bayern so nett und können mir hierzu Tips geben.
Auf den Türen von unserem Blitz ist noch das Wappen des Ortes wo er neu ausgeliefert wurde, die Schrift und der Ortsname ist jedoch schon übermalt und hinten am Aufbau ist auf beiden Seiten der weiße ca 25x40 cm große Aufkleber "Feuerwehr 112".
TüV meint zu beiden entfernen, was ich jedoch nicht will, das Wappen ist denke ich handgemalt 1957 und wenn ich die hinteren Aufkleber entferne, habe ich 2 unschöne Stellen im Lack.
Die Möglichkeit von Magnetfolien fällt aus, weil Türen aus GFK und Aufbau aus Alu.
Wie habt ihr das gehandhabt, ich dachte daran, einfach ein x mit Isolierband drüberzukleben, welches ich bei Bedarf auf Treffen leicht entfernen kann und auf Heimfahrt natürlich wieder dran machen kann.

MfG Michael

vince

Moin,
hat bei mir noch keinen interessiert.
Habe noch die volle Beschriftung drauf.
Würde das für den Prüfer mit leichtklebender Folie überkleben oder den Prüfer wechseln.

Mr. Chicken

Meinen in NRW haben es auch  nicht bemängelt.
Beim Straßen Verkehrsamt hat sich keiner gefragt.

Außer ein Passant hat mich mal drauf hingewiesen.
Aber warscheinlich war es dabei der Neid  ;)

The Ballroom Blitz

OK, wird die Version mit abkleben, wegmachen auf keinen Fall!
Prüfer wechseln ist auch keine Option, der ist schon in Ordnung und hat bei anderen Projekten schon gute Arbeit gemacht.

blitzi

Normalerweise sind Stadt- bzw. Gemeindewappen Eigentum der jeweiligen Gemeinde. Sie ist für die Freigabe auf Fahrzeugen in Privatbesitz der Ansprechpartner. Mit netten Worten lässt sich so manches Problem in diesem Bereich beheben - es geht ja doch um den Erhalt des mobilen Kulturgutes. Meines Wissens haben die Wappen nichts mit der STVO zu schaffen. Die Sonderzeichen wie Blaulicht müssen bei Privatfahrten abgedeckt sein. Sollten aber in den Kfz-Papieren eingetragen sein. Zuständig ist hierzu die Stelle für die Vergabe der Sonderzeichen. Sirene muss "normalerweise" abgeklemmt sein.

The Ballroom Blitz

Abkleben hat erstmal gereicht, Mission TüV und H Abnahme erfolgreich erfüllt :laugh:!
Werde trotzdem nochmal versuchen bei der Gemeinde freundlich um eine Genehmigung anzufragen.
Vielen Dank für den Tip!

GBBlitz

Ahoi,

Ich habe meinen Blitz (Ex frw.Feuerwehr) vor einem Jahr in Wiesbaden / Hessen (hat einen strengen Ruf) auf private Zulassung umschreiben lassen und habe dabei indirekt die Bestätigung bekommen wie sehr man vom Wohlwollen des jeweiligen Sachverständigen abhängig ist....
Nach vorheriger telefonischer Anfrage wurde mir gesagt, daß der Schriftzug "Freiwillige Feuerwehr XYZ" dauerhaft zu entfernen ist und jeglicher ander Hinweis auf Feuerwehr ("Feuerwehr 112" Aufkleber)....
Bei ausdrücklicher Nachfrage zum "Wappen" wurde mir gesagt, daß das kein Problem sei... u.a. mit der Begründung, daß man im freien Handel ja auch Aufkleber mit Städtewappen erweben kann und diese ohne "Rechtsbelehrung" kommen die mir vorschreinen würde, wo ich diese hinkleben darf....
Hier mal noch ein Link zu Wikipedia dazu...

https://de.wikipedia.org/wiki/Wappensatzung

.... nun noch der Rest meiner eigenen Erfahrung beim TÜV...
Ich bin mit einer Roten Spraydose im Gepäck zum TÜV um entsprechen der Auskunft meine Pflicht zu tun. Den Schriftzughabe ich überlackiert, aber als es zu dem Aufkleber kam (Feuerwehr 112) meinte der Sachverständige: "Lassen Sie den mal bloß wie er ist... wäre ja eine Schande bei einem Auto in so originalem Zustand..."

Ich hoffe vorallem der Link zur "wappensatzung" hilft weiter

Haik