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Unterschiede B Blitz 300-6 und 300-6H für Anhängelast

Begonnen von Max, 04. August 2016, 09:47:03

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Max

Servus Blitzfreunde,

ich habe jetzt bei meiner 1969er Blitz Feuerwehr einen Anhängebock mit Kugelkopf nachgerüstet.
Soweit so gut, allerdings bin ich jetzt bei der Erhöhung der Anhängelast auf ein dummes Hindernis gestoßen.
Meine Feuerwehr hat aktuell 1000kg ungebremste Anhängelast, man kann im Brief noch die ehemals 2050kg gebremst lesen. Das wurde aber gestrichen.
Mein TÜV hat jetzt zwei ABE´s gefunden.
Eine für den Typ 300-6 (2,1to Nutzlast) mit 2400kg Anhängelast
und eine für den Typ 300-6H (2,4to Nutzlast) mit 2050kg Anhängelast.
Das Gesamtzuggewicht beträgt für beide 6400kg.
Bei meinem handelt es sich um den Typ 300-6H, also eigentlich den 2,4to. Ich würde also jetzt ohne Probleme die 2050kg eingetragen bekommen. Da meiner aber ja auf 3500kg abgelastet ist, hätte ich gern die 2400kg eingetragen.
Meines wissens nach gibt es auch keine, für die Anhängelast relevanten Unterschiede zwischen 300-6H und 300-6.
Mein TÜV möchte jetzt von mir einen Nachweis, dass es wirklich so ist.
Hatte jemand schon mal einen solchen Fall bzw. hat irgendjemand ein Prospekt oder sonst etwas, in dem der unterschied zwischen 300-6 und 300-6H erläutert wird?
Es würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand helfen kann.

Gruß
Max

PS: hat jemand Ahnung, ob ich eventuell auch 2900kg Anhängelast eingetragen bekommen würde? Da meiner ja bloß noch 3500kg zulässiges Gesamtgewicht hat würde ich ja erst mit 2900kg Anhängelast auf das Gesamtzuggewicht von 6400kg kommen.

Joachim

Hallo Max, zur Anhängelast. Die Blitze mit 80 PS-Ottomotor haben eine Anhängelast von max. 2400 kg. Entscheidend ist das Gesamtzuggewicht von 6400 kg. Der 300-6 H hat ein zul. Gesamtgewicht von 4350 kg., dadurch eben nur 2050 kg Anhängelast. Ist das Fahrzeug auf 3,5 t abgelastet, kommen bei 2400 kg. Anhängelast nur 5900 kg. Zuggewicht zusammen, passt also. Der Unterschied zwischen 300-6 u. 300-6H sind nur die Reifen, hier werden die 10 PR Reifen gefordert. Eine erhöhte Anhängelast müsste von Opel durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen werden.  Diese wirst Du aber mit Sicherheit nicht bekommen.
Mit lieben Grüßen, Joachim