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Hallo!?

Begonnen von Fizzel, 08. Mai 2009, 12:07:56

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Fizzel

Wollte nur mal testen ob das jetzt funktioniert hier...

Fizzel

Ha, es geht! *gg*

Also, erstmal guten Tag! ;o)

Ich hab mir einen Opel Blitz 300-6H Erstzulassung 08/72 gekauft.
Wie im Bild ersichtlich handelt es sich um ein Feuerwehrfahrzeug.
Der Zustand an sich ist gut, der Tüv hat zwar kleinere Mängel festgestellt, aber alles in allem ist das ganze überschaubar.
Laut Tüv wäre es auch kein Problem mit dem H Kennzeichen.

Es haben sich für mich folgende Fragen ergeben:
1) Ich muss das Auto wohl aus Versicherungsgründen als PKW zulassen, weil mir von diversen Versicherern gesagt wurde dass die Oldtimer Versicherung (ca. 80 öre/Jahr) nur für PKWs gelten würde. Stimmt das so oder weis jemand von euch etwas anderes?
Das gute Stück hat inklusive Fahrer 9 Sitzplätze, und die Ladefläche ist meiner meinung nach weniger als 2/3 des Fahrzeuges. Von daher zweifel ich sowieso daran dass es sich in dem Fall um einen LKW handelt.
Ich muss das Auto auch ablasten, im Moment wiegt er (Zulässig) 4500 Kilo, da ich aber (dem Staat sei dank!) nur 3500 Kg bewegen darf muss ich ihn auf eben diese ablasten lassen.

2) Betrieben wird er mit einer 80 PS , 2,5l Otto-maschine, Kraftstoff verbleit.
Ich rechne mit einem Verbrauch um die 16-18 liter und hoffe sehr dass das halbwegs realistisch ist!?

3) Was für mich sehr interessant ist: gibt es eine Möglichkeit einen Oldtimer wie diesen gewerblich zu nutzen (personenbeförderung zu Ausflugszwecken laut Führerscheinstelle)? Natürlich müsste in diesem Fall ein Personenbeförderungsschein vorhanden sein.

4) Wie ist das mit der Wasserpumpe auf der vorderen Stoβstange, kann die bleiben wo sie ist?

5) Ich habe jetzt schon einiges zum Thema Anschnallpflicht gelesen, aber so wirklich schlau bin ich daraus leider noch nicht geworden. Laut Tüv gibt es ein bestimmtes Datum ab dem Gurte nachgerüstet werden müssen. Das Fahrzeug ist weder vorne noch hinten mit Gurten ausgerüstet!
Könnt ihr mir sagen ob eine Anschnallpflicht besteht oder nicht?

6) Gibt es einen Teilehändler den ihr empfehlen könnt? Ich hab bis jetzt den Matz? im Netz gefunden, ist der ok?

7) Gibt es eine Reperaturanleitung für das Auto?

und dann war da noch...
wie gesagt, ich war schonmal vorab beim Tüv, habe aber als ich in der Grube unterm Auto stand folgendes gesehen. Leider habe ich im gewusel vergessen den Prüfer danach zu fragen.
Ich setz hier mal das Bild:
Das zu sehende Rad ist das am Unterboden hängende Ersatzrad.
Das angerostete Teil scheint mir ein Träger für die Karosserie zu sein.
Irgendwelche Kommentare dazu? Ich wäre sehr dankbar!

Bemängelt hat der Tüv dass er einseitig bremst, das wollte ich jetzt erstmal checken, die Bremsen mal aufmachen und mal sehen ob sichs richten lässt.
Dann leckt die Maschine etwas öl, da werde ich mir mal die Ventildichtungen vornehmen bzw. hat mir mein Vater erzählt es gäbe da eine Substanz die man in den Motor einfüllt und durchlaufen lässt, die würde die Dichtungen wieder geschmeidiger machen.

Ansonsten ist noch was am Querlenker auszuwechseln.

Rost hat er (warscheinlich nicht untypisch) umlaufend an der Karosserieunterkante, aber das ganze hält sich in Grenzen. Ich habe das Auto direkt von der örtlichen Feuerwehr, die ihn natürlich immer gut gewartet hat. Er stand auch über die ganzen Jahre in deren Halle, ist insgesamt in den Einsätzen nicht ganz 15000 Kilometer gefahren.

So, da kommt bestimmt noch mehr, aber das soll für jetzt mal alles sein!
Danke im Vorraus für die Hilfe!


Fizzel

Hier das Bild vom angerosteten Träger:

emef

Hallo Fizzel,
willkommen bei den vom Blitz getroffenen.

nun zu deinen ersten Fragen:
Du hast einen B-Blitz, 300 ist der Achsabstand, 6 ist die Anzahl der Zylinder, bei dem H bin ich mir gerade nicht sicher, ob es heiβt, daβ das Fahrzeug als Fahrgestell ausgeliefert wurde.

Oldtimerversicherung gibt es auch für LKW, z.B. Züricher und Würtembergische, aber auch noch andere, es muβ jedoch meistens ein Alltagsauto vorhanden sein.

LKW-Zulassung ist kein Problem, solange die Ladefläche mit einen Wand vom Fahrgastraum getrennt ist. Es kann dann aber sein, daβ das Finanzamt den Blitz als PKW besteuern möchte, wenn du kein H-Kennzeichen hast, weil Du mehr wie 3 Sitzplätze hast und die Ladefläche weniger wie die Hälfte der gesamten Nutzfläche ist.

Den 6-Zylinder kannst Du bedenkenlos mit Super 95 bleifrei fahren, Verbrauch je nach Fahrweise und Beladung wird ungefähr passen.

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen soweit ich weiβ nur gelegentlich gewerblich genutzt werden, die meisten Versicherungen lehnen eine gewerbliche Nutzung jedoch ab.

Du kannst das Fahrzeug auch weiterhin als So-Kfz.-Löschfahrzeug zulassen, dann dürfen Pumpe und Blaulichter auf jeden Fall dran bleiben, müssen bei Privatfahrten aber abgedeckt sein.

Zur Gurtpflicht habe ich folgendes gefunden:

In den

holidayblitz

Hallo Fizzel, auch von mir ein Willkommen bei den "Blitzgeschädigten" ;)

Meineswissens dürfen seit mehreren Jahren keine Sonderfahrzeuge der Einsatzkräfte mehr auf Privatpersonen angemeldet werden, ich weiβ aber von Exfeuerwehrautos die dann zu "LKW Kasten mit Vorbaupumpe und Blaulichtern" umgeschrieben wurden um das Verbot zu umgehen.

Die Querträger unterm Aufbau sind eine Schwachstelle der meisten Kastenwagen, Du solltest alle kontrollieren und bei Bedarf instand setzen.

Bei den Trommelbremsen reicht meist eine Reinigung mit anschlieβendem Einstellen. Die Kontrolle der Beläge und Gangbarkeit der Radbremszylinder gehört natürlich dazu. Falls die Bremsen langsam oder schlecht lösen sollten die Bremsschläuche mal erneuert werden diese quellen im Alter teilweise von innen her zu. Frische Bremsflüssigkeit alle paar Jahre kann auch nicht schaden.

Für Teile kann ich auβer Matz auch unseren Jan Spierings empfehlen, er spricht deutsch, kennt alle Blitztypen und hat viele Teile. :ok:

Die Vorbaupumpe wurde bei einigen Ausführungen mit einer gepolsterten Haube abgedeckt um das Verletzungsrisiko zu mindern.
Ich habe auch schon gehört das man die Antriebswelle zur Kurbelwelle abbauen soll wenn man die Pumpe nicht benötigt, da man so die Kupplung an der Pumpe schont und der Motor vor evtl. Unwuchten oder ähnlichem der Antriebswelle verschont wird.

Ablasten hat auch den Vorteil daβ Du nur alle zwei Jahre zum TüV musst, vielleicht kann der Prüfer ihn auch aus versehen noch etwas älter machen dann braucht er auch keine AU. :pardon:

Was sagen Deine Reifen? Meist sind sie an den Blitzen überaltert. Das Profil der Vorderräder sieht ja relativ aktuell aus.

Gruβ Wilhelm

Fizzel

Wow, ihr seit echt Schätze!

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Arbeit die ihr euch für mich gemacht habt!

@ Marc

Wegen der Zulassung bin ich mir eben noch nicht sicher was geschickter wäre. Ich denke wenn er als PKW läuft könnte ich evtl in die günstige "standard" Oldtimerversicherung kommen, und Geld sparen ist für mich als alleinerziehende Mutter leider ein wichtiger Aspekt. Es wäre laut Tüv kein Problem weil 2 Aussenspiegel da sind und der Fahrgastraum hinten nicht abgetrennt vom Führerhaus ist. Seitenscheiben hinten sind ja auch vorhanden.

Ein Alltagsauto ist auf jeden Fall vorhanden. Ich möchte den Blitz auch hauptsächlich für Wochenenden und Urlaubsfahrten verwenden. Ansonsten steht er in der Scheune und ich möchte ihn über die Zeit schön herrichten und pflegen. Vielleicht kann ich ja damit meiner Tochter was nettes hinterlassen ;o)

Muss denn die Pumpe weg wenn ich ihn als PKW zulasse?

Ich hoffe mal schwer dass er keine Gurtbefestigungspunkte hat, aber der Tüv hat gemeint es würden dann auch normale Bauchgurte reichen....

Dann muss wohl eine neue Spurstange her ;o)


Vielen Dank soweit!


@ holidayblitz
Ein anderer Tüvprüfer (den ich ganz schnell wieder verlassen habe) hat mir mitgeteilt dass ich das auto WENN überhaupt dann als historisches Sonderfahrzeug Feuerwehr zulassen kann, und dann dürfte ich nichts daran verändern. Aber ich möchte die Schrankeinbauten rausnehmen, weil ich natürlich im Auto pennen möchte.
Ich bin dann zu einer anderen Tüvstelle gefahren die meinten ein LKW oder PKW wären kein Problem...
An sich ist mir das Blaulicht nicht so wichtig, die Pumpe ist halt original, die würde ich schon gerne drauflassen.

Das Instandsetzen der Querträger stelle ich mir etwas schwierig vor. Allerdings habe ich mir das ganze noch nicht genauer angesehen (Er ist noch im Feuerwehreinsatz, ich bekomme ihn in der nächsten Woche "geliefert"). Ich schätze mal du musst die Karosserie abstützen um da überhaupt ranzukommen.
Oder reicht es wenn ich das ganze vom Rost säubere, behandle und schweisse?

Danke für den Tipp mit der Bremse, wird auf jeden Fall gemacht!

Zu den Reifen kann ich leider gerade auch nicht wirklich viel sagen... Ich denke da tun sich sowieso noch einige Baustellen auf wenn er mal da ist...

Wegen der AU, wie ist das dann, ich war der Meinung dass ich mit einem H Kennzeichen in alle Umweltzonen fahren kann, ändert die AU da was dran?

Vielen Dank! Grüβe, Lisa

holidayblitz

Hallo Lisa
Mit einem H-Kennzeichen darfst Du in alle Dummweltzonen, aber irgendwo um 1970 lag die Grenze zur AU-Pflicht. Ich brauche mit meinem 66er keine machen das spart auch, dafür jedes Jahr Tüv >:(

Für die Optik ist die Vorbaupumpe natürlich schon vorteilhaft für den Fahrkomfort eher nicht( Lenkung geht merklich schwerer und Lenkgetriebe, Kugelköpfe und Radaufhängung werden mehr beansprucht) Dazu kommt das Eigengewicht der Pumpe und des Rahmens, alle Teile die Zuhause in der Scheune liegen verbrauchen kein Benzin.

Zum instandsetzen der Querträger würde ich den Boden des Laderaumes ausbauen. Ob man den Träger kpl. austauscht oder nur punktuell schweiβt muβ nach genauer bestandsaufnahme entschieden werden. Manchmal ist es einfacher neue Rechteckrohre einzuschweiβen

Die Kugelköpfe der Lenkmechanik gibt es einzeln.

Gruβ Wilhelm

emef

Zitat von: holidayblitz am 08. Mai 2009, 22:38:55
aber irgendwo um 1970 lag die Grenze zur AU-Pflicht

AU-Pflicht....

....Ausgenommen sind weiterhin Oldtimer mit Benzinmotor, die vor dem 1. Juli 1969 und Dieselfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1977 zugelassen wurden. Allerdings gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, dass die AU-Pflicht für alle Oldtimer mit H-Kennzeichen entfallen soll.

emef

Zitat von: emef am 08. Mai 2009, 20:14:37

Zur Gurtpflicht habe ich folgendes gefunden:

In den

Fizzel


Fizzel

Hi Jungs (und Mädels ;o)

Also, der Blitz steht jetzt bei mir in der Scheune und ich freu mich wie ein Schnitzel.

Jetzt folgendes:
Hat zufällig jemand Interesse, oder kennt jemand jemanden der Interesse an dem Feuerwehrausbau haben könnte?
Ich hab jetzt die "Schlauch-regale" rausgebaut, werde den groβen Träger der Mittig am Himmel befestigt ist noch ausbauen und evtl. auch den Schlitten.
Es geht um einen Magirus Ausbau.
Kann irgendjemand auf der Welt sowas noch brauchen oder soll ich es für den eventuellen Wiederverkauf des Fahrzeugs lagern?

Und:
Die Querträger hinten sind definitiv durch!
Es klingt für mich am einfachsten das Bodenblech rauszunehmen (Nieten aufbohren, danach neu vernieten !?)
Trotzdem werde ich dafür die Karosse wenigstens stützen müssen oder?

Und dann warscheinlich gleich den ganzen Holm ersetzen oder?

Oder?
Oder...?

Wie ich in einem anderen Thread gesehen habe hat da der ein oder andere schon Erfahrung gesammelt. Irgendwelche Tipps?


Danke und Grüβe, Lisa

Fizzel


Fizzel


Fizzel

Und, was für mich sehr wichtig wäre zu erfahren, kann ich da ein x beliebiges 4 Kant oder U Profil nehmen oder gibts da gewisse Bestimmungen?

emef

Zitat von: Fizzel am 16. Mai 2009, 01:32:16
Und, was für mich sehr wichtig wäre zu erfahren, kann ich da ein x beliebiges 4 Kant oder U Profil nehmen oder gibts da gewisse Bestimmungen?

Hallo Lisa,
gewisse Bestimmungen gibt es da nicht, darf eben nicht durchgerostet sein.

Entweder besorgst du dir ein passendes Rechteck-Rohr und ersetzt den Durchgerosteten Teil.
Oder du läβt dir vom guten Dorfschmied ein Stück Blech zu einem passenden U abkannten.

Ob es dafür sinnvoll ist den Fuβboden heraus zu nehmen, muβt du selber abwägen.

Ohne Fuβboden ist das Arbeiten an den Querträgern erheblich angenehmer und leichter, als über Kopf unterm Wagen. Aber für zwei, drei kleine Stücken ist der Aufwand eventuell zu groβ, den ganzen Boden heraus zu nehmen.

Allerdings kannst du ohne Fuβboden die anderen Querträger von innen gegen Rost behandeln bevor sie durchrosten.

Wenn du die Querträger einen nach dem anderen bearbeitest brauchst du die Karosse nicht abstützen, es sei denn, sie sind alle sehr marode.

Zitat von: Fizzel am 16. Mai 2009, 00:38:20
soll ich es für den eventuellen Wiederverkauf des Fahrzeugs lagern?

Denkst du jetzt schon an einen Verkauf? :'(

Gruβ

Marc